Si quis alium daturum facturumve quid spoponderit, non obligabitur, veluti si spondeat Titium quinque aureos daturum.
von helen957 am 13.12.2013
Wenn jemand verspricht, dass eine andere Person etwas geben oder tun wird, wird er nicht verpflichtet sein, wie zum Beispiel wenn er verspricht, dass Titius fünf Goldstücke geben wird.
von theodor.8863 am 15.04.2019
Wenn jemand verspricht, dass eine andere Person etwas geben oder tun wird, ist er rechtlich nicht gebunden - zum Beispiel wenn er verspricht, dass Titus fünf Goldmünzen zahlen wird.