Praetorias autem stipulationes sic exaudiri oportet ut in his contineantur etiam aediliciae:
von fabienne.h am 13.12.2018
Prätoranische Vereinbarungen sollen derart verstanden werden, dass darin auch die ädilizischen Bestimmungen enthalten sind:
von dorothea.873 am 24.06.2013
Prätor-Vereinbarungen sollten so interpretiert werden, dass sie auch die Vereinbarungen der Ädilen umfassen: