Iudiciales sunt dumtaxat quae a mero iudicis officio proficiscuntur:
von alva853 am 09.05.2018
Gerichtliche [Angelegenheiten] sind nur diejenigen, die ausschließlich aus dem reinen Amtsbereich eines Richters hervorgehen
von marina.854 am 02.01.2023
Gerichtliche Angelegenheiten sind nur diejenigen, die aus den grundlegenden Amtspflichten eines Richters entstehen.