Et stipulandi et promittendi duo pluresve rei fieri possunt.
von erik.t am 06.12.2015
Beim Stipulieren und Versprechen können zwei oder mehrere Parteien beteiligt werden.
von leopold.p am 11.07.2014
Es können zwei oder mehr Parteien sowohl beim Abgeben als auch beim Empfangen von Versprechen beteiligt sein.