Perinde erit ac si stipulatus esset, cum morietur dari sibi.
von amy933 am 16.09.2017
Es wird behandelt, als hätte er eine Vereinbarung getroffen, Zahlung bei seinem Ableben zu erhalten.
von benedikt.971 am 25.09.2024
Es wird genauso sein, als ob er stipuliert hätte, dass es ihm bei seinem Tod gegeben werde.