Neque enim certum est eo die in quem promissum est datum non esse, priusquam is praetereat.
von selina945 am 09.08.2019
Es ist nicht sicher, dass an dem Tag, für den die Zusage gegeben wurde, diese nicht schon vorher gegeben worden ist, bevor jener [Tag] verstreicht.
von maria.n am 20.01.2024
Man kann nicht sicher sein, dass ein Versprechen an seinem Fälligkeitstag nicht eingehalten wurde, bevor dieser Tag vorüber ist.