Ac ne eo quidem ipso die in quem stipulatio facta est peti potest, quia totus ille dies arbitrio solventis tribui debet.
von kay.r am 17.08.2013
Eine Zahlung kann nicht einmal an dem Tag verlangt werden, an dem die Vereinbarung getroffen wurde, da dem Schuldner der gesamte Tag zur Begleichung nach eigenem Ermessen zugestanden werden muss.