Unde pupillus, si ei sine tutoris auctoritate non debitum per errorem datum est, non tenetur indebiti condictione, non magis quam mutui datione.
von jamie.k am 01.04.2018
Daher kann ein Minderjähriger, dem ohne Zustimmung des Vormunds irrtümlich etwas gegeben wurde, das nicht geschuldet war, nicht auf Rückzahlung in Anspruch genommen werden, ebenso wenig wie er für ein Darlehen haftbar gemacht werden kann.
von wolfgang838 am 05.07.2019
Daher wird ein Unmündiger, dem ohne Zustimmung seines Vormunds etwas Ungeschuldetes irrtümlich gegeben wurde, nicht durch eine Condictio indebiti verpflichtet, nicht mehr als durch die Gewährung eines Darlehens.