Certe si testatus decedat et codicillis dederit libertatem, competere eam nemini dubium est.
von leon961 am 04.08.2014
Wenn jemand nach Errichtung eines Testaments durch Kodizille Freiheit gewährt, besteht kein Zweifel, dass diese Freiheit rechtlich gültig ist.
von can.826 am 16.12.2018
Gewiss, wenn er nach Errichtung eines Testaments und Gewährung der Freiheit durch Kodizille stirbt, ist dessen Gültigkeit für niemanden zweifelhaft.