Nam illis quoque qui recte facto testamento heredes instituti sunt, dat secundum tabulas bonorum possessionem:
von charlie.g am 09.09.2024
Er gewährt auch denjenigen den Besitz des Nachlasses, die in einem rechtmäßigen Testament ordnungsgemäß als Erben eingesetzt worden sind.
von tuana861 am 17.12.2019
Denjenigen, die durch ein rechtmäßig errichtetes Testament zu Erben eingesetzt wurden, gewährt er nach den Tafeln den Besitz der Güter.