Cum duos duasve heredes reliquerat, tertia pars debebatur patrono:
von lilia8922 am 25.02.2018
Wenn jemand zwei Erben beiderlei Geschlechts hinterlassen hatte, stand dem Patron ein Drittel des Nachlasses zu.
von michael.958 am 03.05.2023
Wenn er/sie zwei männliche oder zwei weibliche Erben hinterlassen hatte, war ein Drittel dem Schutzherrn geschuldet.