Proximitatis vero nomine his solis praetor promittit bonorum possessionem qui usque ad sextum gradum cognationis sunt, et ex septimo a sobrino sobrinaque nato nataeve.
von lio.872 am 17.06.2023
Nach dem Näheprinizip gewährt der Richter Erbrechte nur Verwandten bis zum sechsten Verwandtschaftsgrad und im siebten Grad denjenigen, die von Geschwisterkindern abstammen.
von maria.959 am 05.08.2024
Kraft des Näherschaftsrechts verspricht der Praetor die Besitzzuweisung von Gütern ausschließlich denjenigen, die bis zum sechsten Grad der Verwandtschaft gehören, und ab dem siebten Grad denjenigen, die von einem Sobrinus und einer Sobrina abstammen.