Codicillis autem hereditas neque dari neque adimi potest, ne confundatur ius testamentorum et codicillorum, et ideo nec exheredatio scribi.
von carlotta874 am 31.03.2022
Durch Codicille kann eine Erbschaft weder gegeben noch weggenommen werden, damit nicht das Recht der Testamente und Codicille verwirrt wird, und deshalb kann auch keine Enterbung schriftlich festgehalten werden.
von nickolas.h am 20.06.2018
Mit Codicillen kann weder eine Erbschaft gewährt noch entzogen werden, um Verwechslungen zwischen den Regelungen für Testamente und Codicille zu vermeiden, und deshalb kann darin auch keine Enterbung niedergeschrieben werden.