Ex singulis quoque rebus quae per fideicommissum relinquuntur eadem retentio permissa est.
von piet.953 am 07.08.2015
Das gleiche Zurückbehaltungsrecht gilt auch für einzelne Gegenstände, die in Treuhand hinterlassen werden.
von freya.i am 16.07.2016
Auch von einzelnen Dingen, die durch Fideikommiss hinterlassen werden, ist dieselbe Zurückbehaltung erlaubt.