Quodsi quingentos legaverit, initio quinta, deinde quarta detrahi debet:
von nelli921 am 27.12.2019
Wenn er jedoch fünfhundert vermacht hat, soll anfangs ein Fünftel und dann ein Viertel abgezogen werden:
von luke.968 am 24.07.2014
Wenn jemand fünfhundert hinterlässt, sollte zunächst ein Fünftel abgezogen und dann ein Viertel weggenommen werden: