Itaque si fingamus, quadringentos aureos legatos esse, et patrimonii quantitatem, ex qua legata erogari oportet, quadringentorum esse, quarta pars singulis legatariis detrahi debet.
von lewi8927 am 09.06.2017
Wenn wir uns einen Fall vorstellen, bei dem 400 Goldstücke vermacht wurden und der Gesamtwert des Nachlasses, aus dem diese Vermächtnisse zu zahlen sind, ebenfalls 400 beträgt, dann muss ein Viertel von jedem Erbanteils abgezogen werden.
von magnus.926 am 09.04.2018
Wenn wir also annehmen, dass vierhundert Goldstücke vermacht wurden und die Menge des Vermögens, aus dem die Vermächtnisse zu zahlen sind, vierhundert beträgt, muss ein Viertel von jedem einzelnen Erben abgezogen werden.