Itaque si fingamus, quadringentos aureos legatos esse, et patrimonii quantitatem, ex qua legata erogari oportet, quadringentorum esse, quarta pars singulis legatariis detrahi debet.
von magnus.926 am 09.04.2018
Wenn wir also annehmen, dass vierhundert Goldstücke vermacht wurden und die Menge des Vermögens, aus dem die Vermächtnisse zu zahlen sind, vierhundert beträgt, muss ein Viertel von jedem einzelnen Erben abgezogen werden.