Quantitas autem patrimonii, ad quam ratio legis Falcidiae redigitur, mortis tempore spectatur.
von estelle9866 am 07.11.2019
Die Menge des Vermögens jedoch, auf die die Berechnung des Lex Falcidia-Gesetzes reduziert wird, wird zum Zeitpunkt des Todes betrachtet.
von karolina932 am 11.03.2016
Der Wert des Vermögens, der der Berechnung des Falcidischen Gesetzes unterliegt, wird zum Zeitpunkt des Todes festgestellt.