Etenim in singulis heredibus ratio legis Falcidiae ponenda est.
von musa929 am 05.06.2016
Denn für einzelne Erben muss die Berechnung der Lex Falcidia vorgenommen werden.
von joel8861 am 10.10.2017
Die Berechnung nach dem Falcidischen Gesetz muss für jeden Erben gesondert durchgeführt werden.