Si res legata sine facto heredis perierit, legatario decedit.
von katharina952 am 21.10.2018
Wenn eine vermachte Sache ohne Handlung des Erben zugrunde gegangen ist, fällt sie dem Vermächtnisnehmer zur Last.
von zoe.n am 23.11.2016
Wenn eine im Testament vermachte Sache ohne Verschulden des Erben zerstört wird, trägt der Vermächtnisempfänger den Verlust.