Adoptivi liberi quamdiu sunt in potestate patris adoptivi, eiusdem iuris habentur cuius sunt iustis nuptiis quaesiti:
von thomas.978 am 26.08.2021
Adoptivkinder haben dieselbe Rechtsstellung wie eheliche Kinder, solange sie der elterlichen Gewalt ihres Adoptivvaters unterstehen:
von vivien.p am 03.01.2014
Adoptivkinder, solange sie sich in der Gewalt des Adoptivvaters befinden, werden als gleichberechtigt mit Kindern aus rechtmäßiger Ehe betrachtet: