Nam neque testamenta recte facta neque aliud ullum negotium recte gestum postea furor interveniens peremit.
von jasmine.9845 am 06.12.2017
Weder rechtmäßig erstellte Testamente noch andere ordnungsgemäß geführte Geschäfte werden durch nachträglich auftretenden Wahnsinn aufgehoben.
von phillip.9844 am 23.03.2018
Wenn jemand später geisteskrank wird, macht dies seine rechtmäßig erstellten Testamente oder andere ordnungsgemäß abgeschlossene Geschäfte nicht ungültig.