von katharina.e am 08.11.2022
Der Erbe hat nur das nackte Eigentum, während der Vermächtnisnehmer das Recht hat, die Immobilie zu nutzen und zu genießen:
von andre.n am 16.05.2015
Der Erbe hat das bloße Eigentum, der Vermächtnisnehmer den Nießbrauch: