Suchen
Qui actum habet, et iter habet eoque uti potest etiam sine iumento.
‹ Vorherige Textstelle oder Nächste Textstelle ›
von mila921 am 18.10.2014Wer das Recht hat, Vieh zu treiben, der hat auch das Durchgangsrecht und kann dieses auch ohne Tiere nutzen.
Wortschatz · Textstellen · Datenschutz · Impressum