Qui actum habet, et iter habet eoque uti potest etiam sine iumento.
von nelli.y am 24.05.2024
Wer einen Actus hat, der hat auch einen Iter und kann diesen auch ohne Lasttier nutzen.
von mila921 am 18.10.2014
Wer das Recht hat, Vieh zu treiben, der hat auch das Durchgangsrecht und kann dieses auch ohne Tiere nutzen.