Et ideo si postea dominus supervenerit et fundum vindicet, de fructibus ab eo consumptis agere non potest.
von moritz.947 am 02.10.2022
Und so kann der Eigentümer, falls er später auftaucht und die Eigentumsrechte geltend macht, keine rechtlichen Schritte wegen der bereits konsumierten Erträge einleiten.
von vivian.r am 29.09.2019
Und daher kann, wenn später der Grundherr kommt und den Grundbesitz zurückfordert, dieser bezüglich der von ihm verzehrten Früchte keine Klage erheben.