Rationem etenim non permittere, ut alterius arbor esse intellegatur quam cuius in fundum radices egisset.
von emily.t am 07.08.2014
Die Vernunft erlaubt nicht, dass ein Baum als jemandem gehörend verstanden wird, außer demjenigen, in dessen Grund er seine Wurzeln getrieben hat.
von josefine.t am 03.04.2017
Der gesunde Menschenverstand lässt es nicht zu, dass ein Baum als jemandem gehörend betrachtet wird, außer der Person, deren Grundstück seine Wurzeln durchdrungen haben.