Sufficit enim ei qui in ventre est liberam matrem vel medio tempore habuisse:
von celine.v am 10.12.2019
Es genügt für den, der im Mutterleib ist, dass seine Mutter auch nur nur zwischenzeitlich frei war:
von lion.g am 07.06.2024
Es reicht für ein ungeborenes Kind, wenn seine Mutter zu irgendeinem Zeitpunkt während der Schwangerschaft frei war: