Iidem rescripserunt, maritum uxori suae curatorem datum excusare se posse, licet se immisceat.
von pauline.921 am 15.07.2016
Sie antworteten, dass ein Ehemann, der zum Vormund seiner Ehefrau ernannt wurde, die Ernennung ablehnen kann, auch wenn er bereits in dieser Funktion tätig geworden ist.
von tea.911 am 27.07.2016
Dieselben haben zurückgeschrieben, dass ein Ehemann, der als Vormund seiner Ehefrau bestellt wurde, sich entschuldigen und zurückziehen kann, auch wenn er sich bereits in die Angelegenheit eingemischt hat.