Idem et in pluribus ex inquisitione datis probandum est, id est ut maior pars eligere possit, per quem administratio fieret.
von nael859 am 13.04.2018
Dasselbe muss auch bei vielen aus Untersuchungen gegebenen Dingen bewiesen werden, nämlich dass der größere Teil in der Lage sein sollte, denjenigen zu wählen, durch den die Verwaltung durchgeführt werden könnte.
von nora.l am 14.10.2020
Die gleiche Regel muss auch für mehrere durch Untersuchung ermittelte Kandidaten bewiesen werden, und zwar dergestalt, dass die Mehrheit jemanden wählen können sollte, durch den die Verwaltung durchgeführt würde.