Nam tutores testamento dati satisdare non coguntur, quia fides eorum et diligentia ab ipso testatore probata est:
von leopold8916 am 04.11.2018
Denn Vormünder, die durch Testament bestellt wurden, sind nicht verpflichtet, Sicherheiten zu leisten, da ihre Vertrauenswürdigkeit und Sorgfalt bereits vom Erblasser selbst nachgewiesen wurde:
von stella.942 am 17.04.2015
Vormünder, die in einem Testament ernannt wurden, müssen keine Sicherheit leisten, da ihre Zuverlässigkeit und Sorgfalt bereits vom Erblasser selbst geprüft wurde: