Nec non is qui a muliere libera procreatus, cuius matrimonium minime legibus interdictum fuerat sed ad quam pater consuetudinem habuerat.
von lorenz.c am 01.03.2016
Ebenfalls eingeschlossen ist jemand, der von einer freien Frau geboren wurde, deren Heirat rechtlich nicht verboten war und mit der der Vater eine Beziehung hatte.
von fillipp.9913 am 16.06.2022
Und auch derjenige, der von einer freien Frau gezeugt wurde, deren Ehe keineswegs durch Gesetze verboten war, sondern mit der der Vater eine Beziehung unterhalten hatte.