Cumque super filio variabatur, nostra processit decisio, qua permissum est ad exemplum filiae furiosi filium quoque posse et sine patris interventu matrimonium sibi copulare secundum datum ex constitutione modum.
von alessio.l am 20.06.2013
Und als Unklarheit bezüglich eines Sohnes bestand, erging unsere Entscheidung, durch welche es erlaubt wurde, nach dem Beispiel der Tochter eines Rechtlich-Entmündigten, dass auch ein Sohn die Ehe für sich selbst schließen kann, und zwar ohne Eingreifen des Vaters, gemäß der in der Verfügung vorgegebenen Weise.
von bennett.9848 am 28.11.2024
Während Unklarheiten bezüglich des Falls eines Sohnes bestanden, erließen wir eine Entscheidung, die es einem Sohn, ähnlich der Tochter eines geistig kranken Menschen, erlaubt, ohne Beteiligung seines Vaters eine Ehe zu schließen, und zwar gemäß dem festgelegten Rechtsverfahren.