Statuminationibus inductis, rudus si novum erit ad tres partes una calcis misceatur, si redivivum fuerit, quinque ad duum mixtiones habeant responsum.
von elisa.s am 22.10.2015
Nachdem die Fundamentschichten aufgebracht wurden, soll bei einer neuen Schuttschicht ein Teil Kalk auf drei Teile gemischt werden; handelt es sich um wiederverwendetes Material, sollen die Mischungen ein Verhältnis von fünf zu zwei aufweisen.
von fillip.829 am 20.10.2020
Nach dem Einbringen der Fundamentschichten, wenn neues Schuttmaterial verwendet wird, vermische man einen Teil Kalk mit drei Teilen Schutt, aber wenn recyceltes Material verwendet wird, vermische man es im Verhältnis von fünf zu zwei.