Earumque latitudines ne minus quam ex tertia, ne plus ex dimidia longitudinis constituantur, nisi si loci natura inpedierit et aliter coegerit symmetriam commutari.
von lenard842 am 25.03.2014
Ihre Breiten sollten zwischen einem Drittel und der Hälfte ihrer Länge liegen, es sei denn, die Bedingungen des Standorts machen es unmöglich und zwingen die Proportionen, anders zu sein.
von mathias.q am 25.02.2022
Und deren Breiten sollen nicht weniger als von einem Drittel, nicht mehr als von der Hälfte der Länge festgelegt werden, es sei denn, die Beschaffenheit des Ortes hätte dies verhindert und anderweitig die Symmetrie zu ändern gezwungen.