Gradus spectaculorum, ubi subsellia componantur, gradus ne minus alti sint palmopede, et digito sex; latitudines eorum ne plus pedes duo semis, ne minus pedes duo constituantur.
von lola.838 am 02.02.2018
Die Theaterstufen, auf denen Sitzplätze installiert werden sollen, müssen mindestens einen Fuß und eine Handbreit plus sechs Finger hoch sein, und ihre Breite sollte zwischen zwei und zweieinhalb Fuß liegen.
von emma937 am 24.07.2017
Die Stufen der Zuschauerbereiche, wo die Bänke angeordnet werden können, sollen die Stufen nicht weniger als einen Palmfuß und sechs Finger hoch sein; ihre Breiten sollen nicht mehr als zweieinhalb Fuß und nicht weniger als zwei Fuß betragen.