Frons loci quae in aede constituta fuerit, si tetrastylos facienda fuerit dividatur in partes xi s praeter crepidines et proiecturas spirarum; si sex etit columnarun, in partes xviii; si octostylos constituetur, dividatur in xxiv et semissem.
von jamy.j am 28.01.2024
Wenn man eine Tempelfront errichtet, soll sie bei vier Säulen in 11,5 Teile unterteilt werden, ohne Sockelverzierungen und vorstehende Säulenbasen zu zählen; für eine Ausführung mit sechs Säulen unterteilt man sie in 18 Teile; und für eine Anordnung mit acht Säulen in 24,5 Teile.
von lilli.976 am 24.04.2023
Die Vorderseite des Ortes, die im Tempel errichtet werden soll, wenn sie als Tetrastylos ausgeführt werden soll, werde in 11½ Teile geteilt, ausgenommen die Sockelverzierungen und Vorsprünge der Basen; wenn sie sechs Säulen haben soll, in 18 Teile; wenn Oktostylos errichtet werden soll, werde sie in 24½ Teile geteilt.