De lactericiis vero, dummodo ad perpendiculum sint stantes, nihil deducitur, sed quanti fuerint olim facti, tanti esse semper aestimantur.
von hans.m am 12.12.2015
Was Ziegelbauten betrifft, werden diese, sofern sie senkrecht stehen, ohne Abzug bewertet, und werden stets mit den Kosten veranschlagt, zu denen sie ursprünglich hergestellt wurden.
von nico8931 am 31.03.2019
Bei Ziegelmauern wird keine Wertminderung vorgenommen, solange sie gerade stehen, und sie werden stets zum ursprünglichen Herstellungswert bewertet.