Adnotabant periti numquam antea non abrogato magistratu neque lege lata alium suffectum; nam consul uno die et ante fuerat caninius rebilus c.
von vivienne8859 am 24.09.2022
Die Experten merkten an, dass niemals zuvor ohne Abschaffung eines Amtes oder Verabschiedung eines Gesetzes ein anderer eingesetzt worden war; denn Caninius Rebilus C. war bereits zuvor Konsul für einen Tag gewesen.
von marlen.8955 am 09.08.2020
Experten stellten fest, dass dies beispiellos war: Nie zuvor war jemand als Ersatz ernannt worden, ohne den vorherigen Amtsinhaber zu entfernen oder ein Gesetz zu erlassen; dennoch hatte Gaius Caninius Rebilus nur einen Tag als Konsul gedient.