Famae nec incuriosus nec venditator; pecuniae alienae non adpetens, suae parcus, publicae avarus; amicorum libertorumque, ubi in bonos incidisset, sine reprehensione patiens, si mali forent, usque ad culpam ignarus.
von thomas.h am 06.04.2014
Von Ruhm weder gleichgültig noch ein Prahlhans; fremdes Geld nicht begehrend, des eigenen sparsam, öffentlicher Gelder geizig; von Freunden und Freigelassenen, wenn er gute antraf, ohne Tadel duldsam, waren sie schlecht, bis zum Fehler unwissend.
von domenik9859 am 12.12.2015
Er war weder gleichgültig gegenüber seinem Ruf noch stellte er ihn zur Schau; er begehrte nicht das Geld anderer, war sparsam mit mit dem eigenen und knauserig mit öffentlichen Geldern. Was Freunde und Freigelassene betraf, war er angemessen tolerant gegenüber den guten, bei den schlechten jedoch blind vertrauend bis zum Punkt der Schuldhaftigkeit.