Detur hoc inlustrium virorum posteritati, ut quo modo exequiis a promisca sepultura separantur, ita in traditione supremorum accipiant habeantque propriam memoriam.
von jette9993 am 11.02.2020
Gewähren wir den Nachkommen großer Männer dieses Privileg: Wie ihre Bestattungsrituale sie von gewöhnlichen Grabstätten unterscheiden, so sollen auch ihre letzten Augenblicke auf besondere Weise aufgezeichnet und erinnert werden.
von anni.b am 04.01.2018
Dies sei der Nachwelt bedeutender Männer gegeben, dass sie, wie sie in den Bestattungen von gewöhnlicher Grabstätte getrennt sind, so auch in der Überlieferung ihrer letzten Dinge ihre eigene Erinnerung empfangen und bewahren mögen.