At illi vix contuberniis extracti, nec aliud quam munimenta propugnabant, pars iussu ducis, et alii propria ignavia aut corbulonem opperientes, ac vis si ingrueret, provisis exemplis caudinae numantinaeque pacis; neque eandem vim samnitibus, italico populo, aut hispanis quam parthis, romani imperii aemulis.
von selina.k am 24.03.2014
Aber sie, kaum aus ihren Quartieren gezogen, verteidigten nichts außer den Befestigungen, einige auf Befehl des Kommandeurs, andere aus eigener Feigheit oder in Erwartung von Corbulo, und falls Gewalt drohen sollte, unter Berücksichtigung der Beispiele der Caudiner und Numantiner Friedensverträge; und es war nicht dieselbe Stärke bei den Samnitern, einem italischen Volk, oder bei den Hispaniern wie bei den Parthern, den Rivalen des Römischen Reiches.
von richard.l am 30.01.2021
Die Soldaten konnten kaum aus ihren Zelten gezogen werden und taten nichts anderes, als die Befestigungen zu verteidigen - einige aus Befehl, andere aus Feigheit oder während sie auf Corbulo warteten. Wenn sie angegriffen würden, hatten sie die Beispiele der demütigenden Kapitulationen von Caudium und Numantia vor Augen, obwohl sie wussten, dass weder die Samniter Italiens noch die Spanier so mächtig waren wie die Parther, die nun Rivalen Roms waren.