Plautio, quem ovasse de britannis rettuli, nupta ac superstitionis externae rea, mariti iudicio permissa.
von lina.8896 am 24.08.2024
An Plautius, über dessen Ovation über die Britannier ich berichtet habe, war sie verheiratet und, angeklagt wegen fremden Aberglaubens, dem Urteil ihres Mannes überlassen.
von leonard831 am 31.08.2015
Sie war mit Plautius verheiratet (über dessen Triumph über Britannien ich zuvor berichtete), und als sie der Ausübung fremder Religionen beschuldigt wurde, wurde sie dem Urteil ihres Mannes überlassen.