Simul prohibiti tribuni ius praetorum et consulum praeripere aut vocare ex italia, cum quibus lege agi posset.
von lennart973 am 13.05.2016
Zur gleichen Zeit wurde den Tribunen untersagt, die Gerichtsbarkeit der Prätoren und Konsuln zu usurpieren oder Personen aus Italien vorzuladen, gegen die rechtliche Schritte eingeleitet werden könnten.
von fatima.n am 23.06.2021
Gleichzeitig wurden die Tribunen davon abgehalten, die Befugnisse der Prätoren und Konsuln sich anzumaßen oder Personen aus Italien zu laden, gegen die rechtliche Schritte eingeleitet werden konnten.