Ac si plautus aut quis alius rem publicam iudicaturus obtinuerit, desunt scilicet mihi accusatores, qui non verba impatientia caritatis aliquando incauta, sed ea crimina obiciant, quibus nisi a filio absolvi non possim.
von samantha.8921 am 11.05.2018
Wenn Plautus oder jemand anderes, der beabsichtigt, über den Staat zu urteilen, an die Macht kommt, bin ich sicher, es wird mir nicht an Anklägern mangeln, die mir nicht nur gelegentliche unbedachte Worte aus emotionaler Frustration vorwerfen, sondern Verbrechen so schwerwiegend, dass nur mein Sohn mich davon freisprechen könnte.
von kaan.y am 29.07.2023
Und wenn Plautus oder ein anderer, der die Republik richten wird, die Macht erlangt, fehlen mir gewiss die Ankläger, die nicht Worte, die manchmal durch Ungeduld der Zuneigung unvorsichtig sind, sondern jene Verbrechen vorwerfen, von denen ich nur durch einen Sohn freigesprochen werden kann.