Igitur tractatis religionibus placitum instituto flaminum nihil demutari: sed lata lex qua flaminica dialis sacrorum causa in potestate viri, cetera promisco feminarum iure ageret.
von oemer.879 am 23.08.2020
Nach der Erörterung religiöser Angelegenheiten beschlossen sie, die Priesterinstitution unverändert zu belassen. Jedoch verabschiedeten sie ein Gesetz, das besagte, dass die Frau des Hohepriesters von Jupiter zwar in religiösen Angelegenheiten der Autorität ihres Mannes unterliegen würde, in allen anderen Aspekten jedoch die gleichen rechtlichen Rechte wie andere Frauen haben sollte.
von flora915 am 10.06.2013
Nachdem die religiösen Angelegenheiten erörtert worden waren, wurde beschlossen, an der Einrichtung der Flamines nichts zu ändern: Es wurde wurde jedoch ein Gesetz erlassen, demzufolge die Flaminica dialis in religiösen Angelegenheiten der Gewalt ihres Mannes unterstand, in allen anderen Belangen jedoch nach dem gemeinen Recht der Frauen handeln sollte.