Quod reus postquam sibi exitiabile intellegit, an adhuc experiretur dubitans, hortantibus filiis durat mentem senatumque rursum ingreditur; redintegratamque accusationem, infensas patrum voces, adversa et saeva cuncta perpessus, nullo magis exterritus est quam quod tiberium sine miseratione, sine ira, obstinatum clausumque vidit, ne quo adfectu perrumperetur.
von silas.936 am 26.05.2021
Als der Angeklagte erkannte, dass dies sein Todesurteil sein würde, zögerte er, ob er noch einen letzten Versuch wagen sollte. Von seinen Söhnen gedrängt, fasste er Mut und kehrte in den Senat zurück. Obwohl er die erneuerten Anschuldigungen, die feindseligen Stimmen der Senatoren und nichts als Widerstand und Grausamkeit ertrug, erschreckte ihn nichts mehr als Tiberius völlig ungerührt zu sehen – ohne Mitgefühl und ohne Zorn, starr und verschlossen, unzugänglich für jede emotionale Beschwörung.
von finnja.w am 14.11.2014
Als der Angeklagte erkannte, dass dies für ihn verhängnisvoll sei, und zweifelte, ob er es noch einmal versuchen solle, härtet er, von seinen Söhnen ermutigt, seinen Geist und betritt erneut den Senat; und nachdem er die erneuerte Anklage, die feindseligen Stimmen der Senatoren, alle widrigen und grausamen Dinge ertragen hatte, wurde er durch nichts mehr erschüttert als dadurch, dass er Tiberius ohne Mitleid, ohne Zorn, verstockt und verschlossen sah, damit er durch keine Regung durchbrochen würde.