Interrogatus a consule quid de iis censeret quae de matre eius locuta secus argueretur reticuit; dein proximo senatus die illius quoque nomine oravit ne cui verba in eam quoquo modo habita crimini forent.
von matti.a am 03.09.2024
Vom Konsul befragt, was er über die Dinge denke, die über seine Mutter gesagt worden seien, die angeblich falsch gesprochen habe und dessen beschuldigt werde, schwieg er; dann plädierte er am nächsten Senattag auch in ihrem Namen, dass niemandem Worte, die in irgendeiner Weise gegen sie gerichtet waren, als Verbrechen angelastet werden sollten.
von anabell.d am 28.08.2016
Als der Konsul ihn fragte, was er von den Anschuldigungen unangemessener Äußerungen gegen seine Mutter halte, schwieg er; dann plädierte er in der nächsten Senatssitzung auch in ihrem Namen, dass niemand strafrechtlich für Worte, die gegen sie gerichtet waren, verfolgt werden sollte.