Suchen
Responsum est ut senatum rogaret.
‹ Vorherige Textstelle oder Nächste Textstelle ›
von adrian8881 am 08.03.2014Es wurde geantwortet, dass er den Senat befragen solle.
von mourice.929 am 17.10.2014Die Antwort lautete, den Senat zu Rate zu ziehen.
Wortschatz · Textstellen · Datenschutz · Impressum