Falanio obiciebat accusator, quod inter cultores augusti, qui per omnis domos in modum collegiorum habebantur, cassium quendam mimum corpore infamem adscivisset, quodque venditis hortis statuam augusti simul mancipasset.
von sam.d am 03.12.2021
Dem Falanius warf der Ankläger vor, dass er unter den Verehrern des Augustus, die in allen Häusern in Form von Kollegien gehalten wurden, einen gewissen Cassius, einen an Körper berüchtigten Mime, aufgenommen hatte, und dass er nach dem Verkauf seiner Gärten gleichzeitig die Statue des Augustus übertragen hatte.
von freya.w am 04.12.2016
Der Staatsanwalt klagte Falanius zweier Vergehen an: Erstens, dass er einem gewissen Cassius, einem Mime von berüchtigtem Ruf, erlaubt hatte, dem Kult des Augustus beizutreten (dessen Mitglieder Vereinigungen in allen Haushalten bildeten), und zweitens, dass er bei dem Verkauf seiner Gärten eine Augustusstatue in den Verkauf einbezogen hatte.