Utque mos vulgo quamvis falsis reum subdere, munatium plancum consulatu functum, principem legationis, auctorem senatus consulti incusant; et nocte concubia vexillum in domo germanici situm flagitare occipiunt, concursuque ad ianuam facto moliuntur foris, extractum cubili caesarem tradere vexillum intento mortis metu subigunt.
von ronia.8826 am 01.01.2024
Und wie es die Gewohnheit der Menge ist, den Angeklagten selbst mit falschen Vorwürfen zu überführen, beschuldigen sie Munatius Plancus, der als Konsul gedient hat, den Anführer der Delegation, den Verfasser des Senatsbeschlusses; und mitten in der Nacht beginnen sie, das Feldzeichen zu fordern, das sich im Haus des Germanicus befindet, und mit einer Menge, die sich an der Tür versammelt hat, brechen sie die Tore auf und zwingen Caesar, aus seinem Bett gezogen, unter Androhung des Todes das Feldzeichen zu übergeben.
von nur.l am 06.05.2021
Wie es der Menge üblich war, falsche Anschuldigungen gegen Verdächtige zu erheben, beschuldigten sie Munatius Plancus, einen ehemaligen Konsul, der die Delegation leitete und den Senatsbeschluss vorgeschlagen hatte. Mitten in der Nacht begannen sie, das militärische Feldzeichen zu fordern, das in Germanicus' Haus aufbewahrt wurde. Sie versammelten sich vor der Tür, brachen sie ein, zerrten Caesar aus seinem Bett und zwangen ihn unter Androhung des Todes, das Feldzeichen herauszugeben.