Testamentum duplex ante biennium fecerat, alterum sua, alterum liberti manu, sed eodem exemplo, obsignaueratque etiam humillimorum signis.
von lilia.973 am 18.10.2015
Vor zwei Jahren hatte er zwei Exemplare seines Testaments erstellt - eines von ihm selbst geschrieben und eines von seinem Freigelassenen, wobei beide den identischen Inhalt hatten - und hatte sie sogar von Personen des niedrigsten sozialen Status bezeugen lassen.
von dominick.e am 17.05.2017
Ein doppeltes Testament hatte er zwei Jahre zuvor gemacht, eines mit seiner eigenen Hand, ein anderes mit der Hand eines Freigelassenen, aber mit dem gleichen Muster, und er hatte es sogar mit den Siegeln der Bescheidensten versiegelt.